Der Schutz des geistigen Eigentums wird für langfristig erfolgreiche und profitable Operationen immer wichtiger.

Marken

Bei SKOZAR Legal & Venture hilft Ihnen ein registrierter slowenischer und europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung beim Schutz Ihrer Marke, von der Beurteilung der Registrierbarkeit bis zur endgültigen Registrierung der Marke.

Wir bieten Ihnen auch umfassende Unterstützung bei der Übertragung oder Lizenzierung von Rechten. Im Streitfall vertreten wir Sie vor den Registrierungsbehörden und Gerichten.

Was können wir als Marke registrieren?

Eine Marke kann aus irgendeinem Zeichen bestehen, insbesondere aus Wörtern oder aus Bildern, Buchstaben, Zahlen, Farben, der Form von Waren oder deren Verpackung oder Geräuschen, sofern sie einen Unterscheidungskraft haben.

Unterscheidungskraft bedeutet, dass diese Zeichen die Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden können.

Wie können wir eine Marke registrieren?

Wir können eine Marke für Sie als nationale, EU- oder internationale Marke registrieren.

Nationale Marke

Die nationale Marke ist beim Amt der Republik Slowenien für geistiges Eigentum registriert und bietet Ihnen Schutz in Slowenien.

Unionsmarke

Die Unionsmarke (EUTM) ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert und bietet Ihnen Schutz in der Europäischen Union.

Internationale Marke

Sie ist bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registriert. An dem Verfahren sind die nationalen Ämter der Länder beteiligt, in denen der Schutz beantragt wird. Die Marke bietet Schutz in den Ländern, die durch den Antrag auf Registrierung oder auf spätere Ausweitung des Schutzes festgelegt sind.

Geschmackmusters

Bei SKOZAR Legal & Venture hilft Ihnen ein registrierter slowenischer und europäischer Marken- und Geschmacksmusteranwalt.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung beim Schutz Ihres Geschmackmusters, von der Beurteilung der Registrierbarkeit bis zur endgültigen Registrierung des Geschmackmusters.

Wir bieten Ihnen auch umfassende Unterstützung bei der Übertragung oder Lizenzierung von Rechten. Im Streitfall vertreten wir Sie vor den Registrierungsbehörden und Gerichten.

Was können wir als Geschmackmuster registrieren?

Geschmackmuster ist für das Erscheinungsbild eines Erzeugnisses registriert, das neu und individuell ist.

Das Erscheinungsbild eines Produkts bedeutet das Erscheinungsbild des gesamten Erzeugnisses oder eines Teils davon, das sich aus den Eigenschaften insbesondere von Linien, Konturen, Farben, Formen, Texturen oder Materialien des Erzeugnisses selbst oder den darauf befindlichen Ornamenten ergibt.

Das Erscheinungsbild ist neu, wenn das gleiche Erscheinungsbild des Erzeugnisses zuvor nicht für die Öffentlichkeit zugänglich war. Das Erscheinungsbild hat individueller Natur, wenn sich der Gesamteindruck eines Erzeugnisses auf den informierten Benutzer von dem Gesamteindruck eines anderes (älteres) Erscheinungsbild des Erzeugnisses unterscheidet.

Wie können wir ein Geschmackmuster registrieren?

Wir können ein Geschmackmuster für Sie als nationales, EU- oder internationales Geschmackmuster registrieren.

Nationales Geschmackmuster

Nationales Geschmackmuster ist beim Amt der Republik Slowenien für geistiges Eigentum registriert und bietet Ihnen Schutz in Slowenien.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (CD) ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert und bietet Ihnen Schutz in der Europäischen Union.

International design

Es ist bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registriert. An dem Verfahren sind die nationalen Ämter der Länder beteiligt, in denen der Schutz beantragt wird. Das Geschmackmuster bietet Schutz in den Ländern, die durch den Antrag auf Registrierung festgelegt sind.

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Das Urheberrecht schützt die Inhaber von Rechten an Werken im Bereich Literatur, Wissenschaft und Kunst.

So umfasst das Urheberrecht beispielsweise schriftliche Werke, Musik, audiovisuelle Werke, Grafikdesignwerke und dergleichen.

Wir kennen auch verwandte Schutzrechte, die zum Beispiel ausübenden Künstler haben.

Wir unterstützen Sie bei der Regulierung der Beziehungen zwischen den Schöpfern von Werken und / oder Personen, die das Werk bestellt haben, sowie bei der Übertragung oder Lizenzierung von Rechten. Im Streitfall vertreten wir Sie vor Gerichten und anderen Organen.

Ist es erforderlich, ein Urheberrecht zu registrieren?

Nein. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werks.

Bei der Lizenzierung und Übertragung von Rechten müssen jedoch geeignete Vereinbarungen getroffen werden. Besondere Regeln gelten, wenn die Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erstellt wird.

In einigen Fällen unterliegt die Verwaltung des Urheberrechts besonderen Vereinbarungen, z. B. wenn Ihr Urheberrecht von Organisationen gemeinsam verwaltet wird. In diesen Fällen ist es auch notwendig, entsprechende Beziehungen zu regeln.